Datum: 19. Mai 2023
Alarmzeit: 20:14 Uhr
Art: Hilfe
Einsatzort: Alter Bahnhof Eutingen
Fahrzeuge: Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 24/14-Schiene) – Eutingen 1/44 , Mannschaftstransportwagen (MTW) – Eutingen 1/19 , Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) – Eutingen 1/23
Einheiten: Abteilung Eutingen
Weitere Kräfte: Bundespolizei , Notarzt , Notfallmanager DB , Polizei , Rettungsdienst
Einsatzbericht
Am Abend des 19.5.2023 wurde unsere Abteilung Eutingen zu einem Hilfeleistungseinsatz an die Bahnstrecke auf Höhe des alten Eutinger Bahnhofs alarmiert. Ein Lokführer hat über die Notfallleiststellle der Bahn einen Vorfall gemeldet. Es habe beim Fahren einen Schlag getan und dann hat er Kinder von den Gleisen wegrennen sehen. Er könne nicht ausschließen, dass der Zug eines der Kinder erfasst hat.
Daraufhin wurde die Bahnstrecke in diesem Abschnitt für den Zugverkehr durch die Bahn gesperrt. Von der Abteilung Eutingen rückten das Hilfeleistungslöschfahrzeug, das Tanklöschfahrzeug und der Mannschaftstransportwagen aus. Außerdem wurden ein Rettungswagen, ein Notarzt und die Polizei an die Einsatzstelle gerufen.
Beim Eintreffen der Hilfskräfte war noch immer unklar, ob sich ein Patient an der Unfallstelle befindet und ob dieser für die Retter überhaupt zugänglich ist. Daher wurde die Einsatzstelle von den Hilfskräften abgesucht. Auch nach einer umfangreichen, großräumigen Suche um die Stelle des Vorfalls herum und in weiterem Bereich entlang des ganzen Zugs sowie der Umgebung konnte keine verletzte Person gefunden werden. In Absprache mit der Bundespolizei und dem Notfallmanager der Deutschen Bahn beendete die Feuerwehr ihren Einsatz nach einer guten Stunde.
Achtung: Lebensgefahr!
Wir möchten auf Grund dieses Einsatzes nochmal eindringlich darauf hinweisen, dass Bahnanlagen kein Abenteuerspielplatz sind und auch kein Ort für Mutproben! Anders als Fahrzeuge auf der Straße können Züge Hindernissen nicht ausweichen. Außerdem haben sie wegen ihrer großen Masse einen sehr langen Bremsweg: Bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern braucht ein Zug selbst bei einer Vollbremsung noch etwa 800 bis 1.000 Meter, bis er zum Stehen kommt. Außerdem nutzen mehr und mehr moderne Züge das Schienennetz, die wesentlich leiser als ihre Vorgängermodelle fahren und erst spät zu hören sind. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt auch die Geschwindigkeit. ICE-Züge fahren mit durchschnittlich 160 Stundenkilometern auch durch einige Bahnhöfe und Haltepunkte. Aus diesem Grund ist an Bahnanlagen besondere Achtsamkeit erforderlich.
Vorsicht ist zudem bei elektrischen Oberleitungen geboten. Diese haben eine Spannung von 15.000 Volt (Haushaltssteckdosen haben 240V). Berührungen verursachen meist tödliche Verletzungen und selbst bei einem Abstand von bis zu 1,5 Metern kann der Strom in einem Lichtbogen überspringen. Daher ist es wichtig, immer genügend Abstand zu Oberleitungen zu halten und sich nicht etwa durch das Klettern auf Fahrzeuge – selbst wenn diese abgestellt sind – in Lebensgefahr zu begeben.
Das unerlaubte Betreten von Bahn- bzw. Gleisanlagen ist verboten
Die Bahn weist außerdem darauf hin, dass das Betreten von Bahnanlagen nur autorisierten Personen gestattet ist und eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen kann, wenn dies nicht beachtet wird. Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden. Darüber hinaus können Schadensersatzforderungen der Bahn bzw. Regressforderungen von Reisenden erhoben werden.