Symbolbild

In Baden-Württemberg sind – wie in allen Bundesländern – Rauchmelder inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 10.07.2013 müssen Neu- und Umbauten mit Rauchmeldern ausgerüstet werden, seit dem 31.12.2014 gilt dies auch für Bestandsbauten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du die Immobilie vermietest oder selbst bewohnst: Als Eigentümer bist Du in jedem Fall verpflichtet, Rauchmelder zu installieren.

Seit 25 Jahren klärt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ erfolgreich über die lebensrettende Wirkung von Rauchwarnmeldern auf – mit beachtlichem Erfolg: Die Rauchmelderpflicht wurde in allen 16 Bundesländern eingeführt, ein bedeutender Fortschritt für den vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung ist erfreulich hoch.

Dennoch gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Vor allem Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum schneiden beim Brandschutz deutlich schlechter ab als Mieter. Genau diese Zielgruppe rückt der Rauchmeldertag 2025 verstärkt in den Fokus.

Wir haben Dir hier Tipps zur Auswahl, Installation und Wartung der Rauchmelder zusammengestellt. Doch was tun, wenn ein Rauchmelder plötzlich Alarm schlägt?

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Rauchmelder auslöst?

Zunächst mal: Ruhe bewahren – Hektik bringt nichts.

1) Wenn es ein Rauchmelder im eigenen Haus / der eigenen Wohnung ist: herausfinden welcher Melder ausgelöst hat. Meist zeigt z.B. ein rot blinkendes Lämpchen an, wenn einer von mehreren vernetzten Meldern ausgelöst hat. Gute Melder lassen sich wieder stummschalten. Das kann man tun wenn man entweder festgestellt hat, dass es eine Fehlauslösung war oder wenn alle Bewohner bereits gewarnt sind. Sollte der Melder ein echtes Feuer anzeigen: Bring Dich in Sicherheit, schließe die Tür zu dem Zimmer in dem es brennt, Wohnung sofort verlassen, an Schlüssel und Handy denken! Dann umgehend den Notruf 112 anrufen. Warte vor dem Haus auf die Feuerwehr und informiere ggf. die Nachbarn.

2) Wenn Du einen Rauchmelder aus einem fremden Haus hörst: versuche die Bewohner zu erreichen durch Klingeln an der Haustür und ggf. Klopfen. Wenn Du niemanden erreichst rufe bitte umgehend den Notruf 112 an! Nur so ist sichergestellt, dass ein lebensrettendes Eingreifen der Feuerwehr so schnell wie möglich stattfinden kann – denn vielleicht liegen die Bewohner bereits bewusstlos vom Rauchgas in der Wohnung. Wichtig: von außen kannst Du nicht beurteilen, ob es ein echtes Feuer ist oder ein Melder einen Fehleralarm hat. Das ist auch nicht Deine Aufgabe, dafür ist die Feuerwehr da. Und keine Sorge, sollte der Melder einen Fehlalarm gehabt haben, musst Du als Anrufer weder Kosten noch Probleme befürchten. Die Feuerwehr kommt lieber einmal zu viel als einmal zu wenig, denn es kann immer um Menschenleben gehen.

Hilf Deinen Mitbürgern – wenn Du einen Rauchmelder hörst, werde aktiv!